Online-Shop
Hier sehen Sie ein Mustervertrag für ein Internet-Shopsystem. Jeder
Kunde erhält natürlich einen auf Ihm zugeschnittenen Vertrag.
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Provisionsvertrag
(MUSTER)
über ein Internet-Shopsystem
Zwischen der Firma
Ingenieurbüro Hoffmann
Zum Tännicht 4
09241 Mühlau
(im folgenden "I-B-H" genannt)
und
Musterfirma
Musterstrasse 1
01234 Musterstadt
(im folgenden "Kunde" genannt)
wird folgendes vereinbart:
§ 1 Leistungen
I-B-H übernimmt im Rahmen dieses Vertrages folgende Leistungen:
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Bereitstellung und Anpassung des Shopsystems nach technischen Möglichkeiten
und Kundenwunsch
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Erstellung der Internetseiten nach technischen Möglichkeiten und Kundenwunsch
-
Bereitstellung einer (.de, .net oder .com) Domain
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Wahl des Domainnamens erfolgt in Absprache mit dem Kunden
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Domaininhaber ist I-B-H
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wird als Domaininhaber der Kunde eingetragen, so hat dieser die Kosten laut Preisliste zu tragen
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Bereitstellung des benötigten Speicherplatzes auf einem Server
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alle verwaltungsspezifischen Dinge dürfen nur von I-B-H durchgeführt
werden
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Erstellung und Bearbeitung von Produktgrafiken
-
Datenbankeintrag aller Produkte (inkl. Grafiken und Beschreibung)
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Pflege der Internetseiten und des Produktbestandes
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Eintragung der Internetseiten in Suchmaschinen
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Zustellung der Bestellungen an den Kunden per E-Mail oder Fax
Der Kunde verpflichtet sich zu folgenden Leistungen:
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Bereitstellung der Produkte für die Grafikerstellung (Produkte bleiben
im Besitz des Kunden)
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Bereitstellung der Produktdaten
-
Bearbeitung und Versand der Bestellungen
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Übermittlung aktueller Produktdaten nach Bedarf an I-B-H
Weitere Leistungen müssen schriftlich vereinbart werden und sind im
Bedarfsfall gesondert abzurechnen.
§ 2 Provision
Der Abrechungszeitraum beträgt vom ersten bis zum letzten des jeweiligen
Monats. Die Provision wird nach Rechnungsstellung durch I-B-H fällig.
Der Provisionsbetrag richtet sich nach dem monatlichen Umsatz des Online-Shops
und beträgt 12% (brutto) vom Bruttoumsatz. Die im Online-Shop berechneten
Versand- und Spesenkosten sind nicht in die Provisionsrechnung inbegriffen.
Berechnet werden alle im Abrechnungszeitraum eingegangenen Bestellungen.
Also auch solche Bestellungen, die noch nicht bei Ihnen bezahlt wurden.
Die Zahlung erfolgt bargeldlos durch Überweisung auf ein vereinbartes
Konto von I-B-H.
Abzüge durch Rücksendungen oder Stornierungen können bis
3 Monate (auch nach Vertragsende) nach Bestelleingang durch den Kunden
geltend gemacht werden. Ein Ausdruck der jeweiligen Bestellung ist dafür
aufzubewahren. Die Abzüge werden mit der nächsten Rechnung verrechnet.
Sollte der Kunde bei der Rechnungsstellung ein Guthaben aufweisen, so wird
dies auf ein vereinbartes Konto überwiesen. I-B-H behält sich
vor die Abzüge zu prüfen.
Sollte die Provision weniger als 100 EUR betragen, so wird keine Rechnung
gestellt. Der Betrag wird im nachfolgenden Monat aufgerechnet.
§ 3 Dauer des Vertragsverhältnisses
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages
durch beide Parteien. Der Vertrag kann durch beide Parteien fristlos ohne
Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf
der Schriftform. Die bis zur Kündigung fällige Provision ist
in jedem Falle zu zahlen.
§ 4 Inhaltsangaben
Die Internetseiten werden nach technischen Möglichkeiten und in Absprache
mit dem Kunden angefertigt. Für inhaltliche Angaben ist der Kunde
zuständig. Es wird darauf verwiesen, dass gesetzeswidrige Inhalte
nicht gestattet sind. Für rechtliche Folgen ist der Kunde verantwortlich.
Auf den Internetseiten ist Werbung Dritter und die Weitergabe von Grafiken
(Produkte, Logos, Hintergründe) nur nach schriftlicher Genehmigung
durch I-B-H gestattet. Der Kunde kann Grafiken für den eigenen Verwendungszweck
benutzen.
§ 5 Bestellungen
Die Bestellungen werden per E-Mail oder Fax direkt an den Kunden weitergeleitet.
Die Bearbeitung, der Versand und nachfolgende Pflichten unterliegen dem
Kunden.
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
Beide Parteien verpflichten sich, über alle betrieblichen Angelegenheiten,
die ihm Rahmen dieses Vertrages stehen, auch nach Beendigung des Vertrages
Stillschweigen zu bewahren.
§ 7 Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt
anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende
oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur
Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten,
wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes
gilt für Unvollständigkeiten.
Mühlau,
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Unterschrift I-B-H
Unterschrift Kunde
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